Welche Arten der Absturzsicherung gibt es?

Höhenarbeiten bringen Gefahren mit sich, zum Beispiel eine Absturzgefahr. Darum ist es wichtig, Maßnahmen zur Absturzsicherung zu treffen Damit sind Schutzmittel gemeint, die Stürze aus großer Höhe verhindern, und Schutzmittel, die die bei einem Sturz auftretenden Kräfte absorbieren. Es gibt zwei Arten der Absturzsicherung, die kollektive und die persönliche Absturzsicherung.

Gesetzlich vorgeschriebene Absturzsicherung

Besonders gefährlich ist ein Sturz bei Arbeiten auf einer Höhe von 2,50 m oder mehr. Ab dieser Höhe ist die Verwendung von Absturzsicherungen den europäischen Richtlinien nach zwingend vorgeschrieben. Bei Arbeiten auf einer Höhe von weniger als 2,50 m ist eine Absturzsicherung vorgeschrieben, wenn eine erhöhte Absturzgefahr besteht. Dabei kann es sich zum Beispiel um Arbeiten über Wasser, auf Verkehrsstraßen oder über offenen Tiefen handeln. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, präventive Maßnahmen gegen Absturz zu ergreifen. Sie müssen die Möglichkeit und die Mittel bieten, um Höhenarbeiten sicher ausführen zu können.

Kollektive Absturzsicherung

An erster Stelle muss ein Arbeitsplatz vorzugsweise permanent angepasst werden (permanente Absturzsicherung). Dies ist mittels kollektiver Absturzsicherungen wie Geländer und Brüstungen möglich. Danach können vorübergehende Absturzsicherungen wie Gerüste und Leitern bereitgestellt werden. Für derartige Schutzmittel können Sie sich an entsprechende Fachbetriebe wenden.

Persönliche Absturzsicherung

Neben der kollektiven Absturzsicherung werden auch persönliche Absturzsicherungen verwendet. Dazu gehören zum Beispiel Gurte, Halteseile und Helme. Außerdem gibt es auch Auffanggurte, die mittels eines Halteseils beispielsweise am Dach oder am Gerüst befestigt werden. Sollte der Träger abstürzen, fängt der Gurt den Fall soweit wie möglich auf.

Europäische Normen

Die Normen EN 360, EN 361 und EN 365  regeln die technischen Anforderungen an persönliche Absturzsicherungen. Dabei enthält die EN 365 die allgemeinen Anforderungen, während die EN 360 PSA gegen Absturz durch Höhensicherungsgeräte und die EN 361 PSA gegen Absturz durch Auffanggurte regelt. Die Einhaltung dieser europäischen Normen ist die beste Methode, um auch den Arbeitsschutzvorschriften zu entsprechen. Außerdem werden darin auch die Prüfkriterien für die Zulassung beschrieben.

Andere Schutzmittel

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