Ab wie viel Dezibel ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht?

Wenn ein Arbeitnehmer täglich einem Lärmpegel von durchschnittlich über 85 dB(A) ausgesetzt ist, gilt eine Gehörschutzpflicht. Dabei gibt es keine allgemeingültige Regel. Die Art des Gehörschutzes hängt davon ab, wie hoch die Lärmbelastung ist, der man ausgesetzt wird, und welche Art von Arbeit man verrichtet. Wer zum Beispiel in einer Umgebung mit extremen Lärmpegeln arbeitet (etwa auf einer Start- und Landebahn eines Flugplatzes), trägt einen Kapselgehörschutz mit maximaler Dämpfung.

Die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit beginnt bei einem durchschnittlichen arbeitstäglichen Lärmpegel von 80 Dezibel. An Arbeitsplätzen, wo dieser Lärmpegel überschritten wird, muss der betreffende Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz Maßnahmen treffen, um die Lärmbelastung der Mitarbeiter zu vermindern. Diese können aus akustischen Lösungen (zum Beispiel Schalldämmung), einer Veränderung der Arbeitsprozesse und der Verwendung persönlicher Gehörschutzmittel bestehen. Die Notwendigkeit des Lärms muss auch in die Gefährdungsermittlung und -bewertung einbezogen werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor der Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit zu schützen. Dazu muss das Unternehmen spezifische Maßnahmen treffen. Diese umfassen eine Gefährdungsermittlung und -bewertung, die Bereitstellung von Gehörschutzmitteln für Mitarbeiter, die gefährlichen Lärmpegeln ausgesetzt sind, und wo möglich eine Anpassung der Arbeitsprozesse. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen muss ebenfalls in die Gefährdungsermittlung und -bewertung einbezogen werden.

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter sich der Gefahren von Lärmbelastung bewusst sind. Dazu gehört die Unterweisung über die Verwendung von Gehörschutzmitteln und über sicheres Arbeiten in Lärmbereichen. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter über die zum Schutz ihres Gehörs getroffenen Maßnahmen und ihre Rechte aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes informieren.

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